Mitte September entscheidet der Bundesrat über über das Tierarzneimittelgesetz. Das klingt erst einmal unverdächtig. Doch in seiner derzeitigen Fassung, die im Januar 2022 in Kraft treten soll, beinhaltet das Gesetz erhebliche Einschränkungen für Tierhalter(innen) und Tiertherapeut(inn)en im Umgang mit nicht rezeptpflichtigen Arzneimitteln für Ihre Lieblinge. Das Gesetz würde so dazu führen, dass die konventionelle (chemische) Tiermedizin gestärkt, die ganzheitliche, komplementäre und sanfte Medizin geschwächt würde. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, können Sie sich an einer aktuellen Petition beteiligen: Therapiefreiheit für Tiere erhalten!
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